338 DOCUMENT 140 JUNE 1902 140. The Swiss Department of Justice to the Swiss Federal Council [Bern, 2 June 1902][1] Justiz-& Polizei-Departement der Schweizerischen Eidgenossenschaft Eidg. Amt für Geistiges Eigentum An den Bundesrat. Gegenstand: Wahl zweier Ingenieure für das Amt für geist. Eigentum. [...] Nach Ansicht und Erfahrung des Direktors des Amtes für geistiges Eigen- tum genügt im allgemeinen Technikums-Vorbildung nicht für Entwicklung erspriesslicher Tätigkeit als technischer Experte des Amtes.[2] Die übrigen Kandidaten wurden teils auf schriftlichem, teils auf mündlichem Wege vom Direktor geprüft. Die Prüfung der sub 1, 2 und 4 genannten Herren ist zu Gunsten der Herren Schenk[3] und Einstein ausgefallen. [...] Wir schlagen demnach die Herren Schenk und Einstein zur Wahl vor. Beide würden ihre Stelle spätestens am 16. Juni antreten können. Es empfiehlt sich, wie bisher, vorerst nur provisorische Wahlen zu treffen, unter Vorbehalt späterer definitiver Bestätigung und dannzumaliger Festset- zung eines den Leistungen entsprechenden Gehaltes. Es wird also beantragt, der Bundesrat wolle beschliessen: 1.) Die Herren J.Heinrich Schenk von Röthenbach (Bern) und Albert Einstein von Zürich werden provisorisch, mit Jahresgehalt von je 3500 frcs, zu technischen Experten III Klasse (Ingenieure II Klasse) des eidg. Amtes für geistiges Eigentum gewählt.
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