V O L U M E 8 , D O C U M E N T 3 7 2 a 1 2 5
[11]Three weeks earlier, Einstein had told Elsa not to send him letters as they would be returned to
her by the German censors (see Vol. 8, Doc 364c, in the present volume).
Vol. 8, 372a. To Heinrich Zangger
[Lucerne,] Dienstag, [21 August
1917][1]
Lieber Freund Zangger!
Seippels Brief ist leider verspätet in meine Hände gekommen, weil sein Brief an
mich falsch adressiert war („Zurich“ statt „Luzern“ auf der
Adresse).[2]
Seippel hat
meine Ansicht über die Frage des Friedens durch Weiss erfahren, mit dem ich
höchst ausführlich geredet
habe;[3]
es befriedigt mich sehr und bestärkt mich, dass
mein Eindruck mit dem Försters
übereinstimmt.[4]
Ich habe in der letzten Zeit viel
über die politische Situation nachgedacht und bin nun doch zu einer hoffnungsvol-
leren Auffassung gelangt, indem mir ein Weg vorschwebt, den ich Ihnen zur Kritik
hier mitteilen möchte.
Es sollte jetzt sofort während des Krieges aus möglichst vielen Staaten der En-
tente u event. Neutralen eine pazifistische Vereinigung gegründet werden nach fol-
genden
Grundsätzen[5]
1) Schiedsgericht zur Schlichtung von Streitfällen zwischen diesen Vertrags-
staaten
2) Gemeinsame Institution, welche darüber zu entscheiden hat, in welchem
Umfange diese Staaten vom Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht Anwendung zu
machen haben und machen dürfen. Gemeinsame Truppenverwendung nach aussen.
Reduktion des stehenden Heeres nach Massgabe der durch die äusseren Beziehun-
gen der Vertragsstaaten gegebenen Möglichkeiten. Gegenseitige Militärische Hil-
feleistung
3) Prinzip der zollpolitischen Meistvergünstigung unter den Vertragsstaaten,
verbunden mit der Tendenz, die Zollschwanken zwischen ihnen allmählich abzu-
tragen.
4) Mitglied der Vereinigung kann jeder Staat werden, der folgende Bedingungen
erfüllt:
a) Nach demokratischen Grundsätzen gewähltes Parlament
b) Von der Parlamentsmehrheit abhängige Minister, (welche Minister natür-
lich die Exekutive vollständig beherrschen müssen).
5) Militärische Abkommen mit nicht zur Vereinigung gehörigen Staaten sind
nicht gestattet und ziehen den Verlust der Zugehörigkeit zur Vereinigung nach sich.
6) Die Vereinigung garantiert jedem Vertrags-Staate seinen Länderbesitz gegen-
über äusseren Angriffen.
Previous Page Next Page