404 DOC.
12
COMMENTS ON
EÖTVÖS'S
LAW
Bemerkung
zu
dem
Gesetz
von
Eötvos. 167
Hierbei ist
[10]
K1
=
f
t\r)dt,
ausgedehnt
über
den
ganzen
Raum,
oo
=
2
I 'p(d)dA,
0
wobei
oo
+
00+00
[11]
rfj(A)=JdxJ Jf(r)
dy
dz.
A
-
oo
-
K1
und
K2
sind also
universelle
Konstante, die
nur von
dem
Elementargesetz
der Molekularkräfte
abhängen. Man
erhält
hieraus:
(2)
%
=
im
Widerspruch
mit der
als
Ausdruck
der
Erfahrung
anzu-
sehenden
Gleichung
(lc).
Man
sieht
auch ohne alle
Rechnung
ein,
daß sich
abgesehen
von
universellen Faktoren
Uf
zu
Ui
verhalten muß
wie
der Radius der molekularen
Wirkungssphäre
zur
Seite
des
Grammolekülwürfels
(V13).
Wenn
also
der Radius
der
Wirkungssphäre
universell
ist,
so
kann
man
nicht
zu
Glei-
chung
(lc) gelangen,
sondern
nur
zu
(2).
[12]
Man
sieht leicht
ein,
daß
es
im
Falle der
Gültigkeit
von
Gleichung
(2)
unmöglich
wäre,
aus
der
Kapillaritätskonstante
einen
Rückschluß auf
das
Molekulargewicht
einer
Flüssigkeit
[13]
zu
ziehen.
Damit
Gleichung
(1c)
herauskomme,
muß
man von
der
Annahme
ausgehen,
daß der Radius der molekularen
Wirkungs-
sphäre
der
Größe
v1/3,
oder,
was
dasselbe
bedeutet, dem
Ab-
stand benachbarter
Moleküle
der
Flüssigkeit
proportional
sei.
Diese
Annahme erscheint zunächst recht
ungereimt,
denn
was
sollte der Radius der
Wirkungssphäre
eines Moleküls
damit
zu
tun
haben,
in
welcher Distanz
sich
die benachbarten
Mole-
küle
befinden?
Vernünftig
wird diese
Supposition
nur
in dem
Falle,
daß
sich
nur
die benachbarten
Moleküle,
nicht aber
die
[14]
weiter
entfernten,
im
Wirkungsbereich
eines Moleküls befinden.
In
diesem
Falle
muß
nach
dem
Gesagten
Gleichung
(1
a)
heraus-
kommen,
und
wir sind
sogar
in
der
Lage,
die Größe
der
Kon–
Previous Page Next Page