DOCUMENT 386 APRIL 1912 453 hem Interesse, da diese Reaktion ja wohl nur auf Grund der thermischen Agi- tation stattfinden kann, aus der sie ihre Energie nimmt. Es entspringt hieraus ein neues Kriterium für die Richtigkeit der zu Grunde gelegten theoretischen Auffassung . . . PTr of ALS (Stargardt auction catalogue 574 [11-13 November 1965], lot 725). [23 238]. There are perforations in the document and the signature is slightly damaged. The lot descrip- tion is the source of the editorial comment. [1]See Warburg 1913 (which was submitted 18 July 1912) for Warburg's experiments on de- ozonization which confirmed Einstein's theory of photochemical decomposition. See also Doc. 366, note 6, and Vol. 4, the editorial note, "Einstein on the Law of Photochemical Equiv- alence," for a discussion. [2]During Einstein's visit to Berlin the previous week (see the preceding document). 386. To Emil Warburg [Prague, after 25 April-before 11 May 1912][1] Bezieht man aber alles auf ein nich[t] mitbewegtes System, so hat die Uhr schon wenn sie in A ruht, ein endliches v/c, und es bewirkt jetzt die unendlich kleine Zusatzgeschwindigkeit eine [A]enderung der Gangggeschwindigkeit, die unendlich klein erster Ordnung ist, also ein Zurückbleiben von endlichem Betrage (für die ganze Reise), gegenüber einer Uhr die in A belassen wurde. All dies gilt aber bezüglich des Uhrensystems, das nicht mit dem Bahnzug be- wegt ist, nicht aber bezüglich eines auf dem Bahnzug befindlichen und dort justierten Uhrensystems. Bei Ankunft der tragbaren Uhr in B würde letztere die gleiche Zeit zeigen wie eine in B ruhend gebliebene Uhr des Systems A-B. Letztere geht eben gegenüber der Uhr in A nach, wenn beide Uhren vom nicht mit dem Zuge bewegten System aus beurteilt werden. Wird die Uhr von B nach A unendlich langsam zurückbewegt, so läuft sie vom "ruhenden" Sy- stem beurteilt, schneller, als wenn sie in A oder B verweilte, wodurch dann für den "ruhenden" Beobachter das auf der Hinreise eingetretene Zurückblei- ben wieder kompensiert wird.- Ich habe mir unterdessen überlegt, inwieweit das Aequivalentgesetz be- gründet werden kann in dem Falle, dass das absorbierende, lichtempfindliche Molekül einen endlichen photochemischen Spektralbereich hat.[2] Es ergibt sich da durch Übertragung der früheren Überlegung auf diesen Fall folgen- des. Ist das Molekül zwischen v1 und v2 lichtempfindlich, so gilt bei Bestrah- lung mit quasimonochromatischer Strahlung v das Aequivalentgesetz mit dem der Strahlung zukommenden v-Wert, falls es erlaubt ist, eine virtuelle
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