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DOC. 42 SPECIAL
AND GENERAL RELATIVITY
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(vom
Bahndamm
aus beurteilt)
dem
von
B
herkommenden
Lichtstrahl
entgegen,
während
er
dem
von
A
herkommenden
Lichtstrahl vorauseilt. Der Beobachter wird
also den
von
B
ausgehenden
Lichtstrahl früher
sehen,
als
den
von
A
aus-
gehenden.
Die
Beobachter, welche
den
Eisenbahnzug
als
Bezugskörper benutzen,
müssen
also
zu
dem
Ergebnis
kommen,
der
Blitzschlag
B
habe früher
stattgefunden
als
der Blitz-
schlag
A.
Wir kommen
also
zu
dem
wichtigen Ergebnis:
Ereignisse,
welche
in
bezug
auf
den Bahndamm
gleich-
zeitig sind,
sind
in bezug
auf
den
Zug
nicht
gleichzeitig
und
umgekehrt
(Relativität
der
Gleichzeitigkeit).
Jeder
Bezugs-
körper (Koordinatensystem)
hat
seine
besondere
Zeit;
eine
Zeitangabe
hat
nur
dann einen
Sinn,
wenn
der
Bezugskörper
angegeben
ist,
auf
den sich die
Zeitangabe
bezieht.
Die
Physik
hat
nun von
der
Relativitätstheorie
stets
stillschweigend angenommen,
daß die
Bedeutung
der Zeit-
angaben
eine absolute, d. h.
vom
Bewegungszustande
des
Bezugskörpers unabhängige,
sei.
Daß
diese
Annahme aber
mit der
nächstliegenden
Definition der
Gleichzeitigkeit
unver-
einbar
ist,
haben
wir
soeben
gesehen;
läßt
man
sie
fallen,
so
verschwindet der
in
§
7
entwickelte
Konflikt des
Gesetzes
der
Vakuum-Lichtausbreitung
mit
dem
Relativitätsprinzip.
Zu
jenem
Konflikt
führt nämlich
die
Überlegung
des
§
6,
die
nun
nicht mehr aufrecht
zu
erhalten ist. Wir schlossen
dort, daß
der
Mann im
Wagen,
der
relativ
zu
diesem
die
Strecke
w
in
einer Sekunde durchläuft,
diese
Strecke
auch relativ
zum
Bahndamm in einer Sekunde durchläuft.
Da
nun
aber die
Zeit,
welche
ein
bestimmter
Vorgang
mit
Bezug
auf
den
Wagen
braucht, nach
den
soeben
angestellten
Überlegungen
nicht
gleich
gesetzt
werden darf der
vom
Bahn-
damm
als
Bezugskörper aus
beurteilten
Dauer desselben
Vor-
ganges,
so
kann
nicht
behauptet
werden,
daß der Mann durch
sein
Gehen relativ
zum
Geleise die
Strecke
w
in
einer Zeit
zurücklegt,
welche
-
vom
Bahndamm
aus
beurteilt
-
gleich
einer
Sekunde ist.
Die
Überlegung
des
§
6
ruht
übrigens
noch auf einer
zweiten
Voraussetzung,
die im
Lichte einer
strengen
Über–
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