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DOC.
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SPECIAL AND GENERAL
RELATIVITY
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man
immer einen anderen
Bezugskörper
so
wählen
könne,
daß
in bezug
auf
ihn
kein Gravitationsfeld existiert.
Dies
trifft
aber
keineswegs
für
alle
Gravitationsfelder
zu,
sondern
nur
für solche
von
ganz speziellem
Bau.
So
ist
es
beispielsweise
unmöglich,
einen
Bezugskörper
so zu
wählen,
daß
von
ihm
aus
beurteilt das Gravitationsfeld der Erde
(in
seiner
ganzen
Ausdehnung)
verschwindet.
Wir bemerken
jetzt,
warum
das
gegen
das
allgemeine
Relativitätsprinzip
am
Ende
des
§
18 vorgebrachte Argument
nicht
beweisend ist. Es ist
wohl
richtig,
daß der
im
ge-
bremsten
Eisenbahnwagen
befindliche Beobachter
infolge
der
Bremsung
einen
Ruck nach
vorn empfindet
und daß
er
daran
[36]
die
Ungleichförmigkeit (Beschleunigung)
des
Wagens
merkt.
Aber niemand
zwingt
ihn,
den
Ruck auf
eine "wirkliche"
Beschleunigung
des
Wagens
zurückzuführen.
Er
kann sein
Erlebnis auch
so
interpretieren:
"Mein
Bezugskörper
(der
Wagen)
bleibt dauernd
in Ruhe.
Es herrscht aber
(während
der
Bremsungsperiode)
in
bezug
auf denselben
ein
nach
vorn
gerichtetes,
zeitlich veränderliches Schwerefeld. Unter dem
Einfluß
des
letzteren
bewegt
sich
der Bahndamm samt der
Erde
ungleichförmig
derart,
daß
dessen
ursprüngliche,
nach
[37]
rückwärts
gerichtete Geschwindigkeit
immer mehr
abnimmt."
§
21.
Inwiefern sind
die
Grundlagen
der klassischen Mechanik
und
der
speziellen
Relativitätstheorie
unbefriedigend?
Wie schon
mehrfach
erwähnt,
geht
die
klassische Mechanik
von
dem Satze
aus:
Von
anderen
materiellen Punkten hin-
reichend entfernte materielle Punkte
bewegen
sich
geradlinig
gleichförmig
oder
verharren
im
Ruhezustande. Wir haben
auch mehrfach
hervorgehoben,
daß das
Grundgesetz
nur
gültig
sein
kann
für
Bezugskörper
K
von gewissen ausgezeichneten
[38] Bewegungszuständen,
welche
relativ zueinander
sich
in
gleich-
förmiger Translationsbewegung
befinden.
Relativ
zu
anderen
[39] Bezugskörpern
K
gilt
der Satz nicht.
Sowohl
in
der klassi-
schen Mechanik
wie in
der
speziellen
Relativitätstheorie
unterscheidet
man demgemäß
zwischen
Bezugskörpern
K,
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