2 3 4 D O C U M E N T 1 4 6 N O V E M B E R 1 9 2 3 extremist groupings, in particular between the bourgeois-conservatives and the völkisch forces and between the paramilitary groups in the north and in the south of Germany, and also to the unwilling- ness of extremist groups outside of Hitler’s Kampfbund to participate in the putsch (see Diehl 1977, pp. 147–150). [4]One of the Jewish community’s defense measures was the establishment of an emergency detail that would intervene in urgent cases, set up by the Reichsbund jüdischer Frontsoldaten (see Berliner Tageblatt, 6 November 1923, EE). [5]Doc. 143. [6]Hebrew for “this is also for the good!” 146. From Brandt at Landgericht I Berlin C 2, Neue Friedrichstraße 16/17, den 12ten November 1923 Betr. Inag gegen Optikon. Unter dem 9. März 1923 hatte das Gericht Ew. Hochwohlgeboren als Sachver- ständigen in Aussicht genommen. Nach diesem Beschluß sollte zunächst eine Be- sichtigung in der Fabrik der Klägerin in Berlin und sodann eine Besichtigung der Fabrik der Beklagten in Dresden stattfinden. Zu beiden Besichtigungen sollte der Sachverständige hinzugezogen und erst nach erfolgter Besichtigung mit der Anfer- tigung eines Gutachtens beauftragt werden.[1] Entgegen diesem Beschlusse des Gerichts und entgegen dem Ersuchungsschrei- ben vom 12. März 1923 haben Sie sich bereits zur Sache selbst gutachtlich geäußert.[2] Aus diesen Tatsachen hat die Klägerin ein Ablehnungsrecht gegen Sie hergeleitet. Das Kammergericht hat, nachdem das Landgericht die Ablehnung für unbegründet erklärt hat, der Auffassung der Klägerin zugestimmt. Das Gericht trägt bei dieser Sachlage Bedenken, Ihr Liquidat anzuweisen. Es wird bei den Parteien angefragt werden, ob sie dem Betrag zubilligen wollen. Nach Eingang der Parteierklärungen wird Ihnen Nachricht zugehen.[3] Auf Anordnung Brandt Kanzleisekretär. ALS. [35 360]. [1]See Abs. 35. [2]Doc. 2. [3]According to a letter from attorney Singer to the Landgericht, 23 November 1923, sent in copy to Einstein ([35 362]), a formal request for an opinion had never been issued. Therefore, an objection against Einstein’s request for compensation was being raised.
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