DOC.
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LAW OF PHOTOCHEMICAL EQUIVALENCE
115
832
11.
Thermodynamische Begründung
des
photochemischen
Äquivalentgesetzes;
von
A.
Einstein.
Im
folgenden
wird
auf
wesentlich
thermodynamischem
Wege gleichzeitig
das
Wiensche
Strahlungsgesetz
und das
photochemische Aquivalentgesetz abgeleitet.
Unter dem letz-
teren verstehe ich den
Satz,
daß
es zur
Zersetzung
eines
Grammäquivalentes
durch einen
photochemischen
Vorgang
der
absorbierten
Strahlungsenergie
Nhv
bedarf,
falls
man
mit N
die Zahl der Moleküle
im
Gramm-Mol,
mit
h
die bekannte
Konstante in
Plancks
Strahlungsformel,
mit
v
die
Frequenz
der wirksamen
Strahlung bezeichnet.1)
Das Gesetz erscheint
im
wesentlichen als eine
Konsequenz
der
Voraussetzung,
daß
die Zahl der
pro
Zeiteinheit
zersetzten Moleküle der Dichte
der
wirksamen
Strahlung proportional
ist; doch
ist
hervor-
zuheben,
daß die
thermodynamischen Zusammenhänge
und das
Strahlungsgesetz
es
nicht
gestatten,
diese Annahme durch
eine
beliebige
andere
zu
ersetzen,
wie
am
Schlusse der
Arbeit
kurz
gezeigt
wird.
Aus dem
Folgenden geht
ferner
klar
hervor,
daß das
Aquivalentgesetz
bzw.
die
zu
demselben führenden
Annahmen
nur
so
lange gelten,
als die wirksame
Strahlung
dem
Gültig-
keitsbereiche des Wienschen
Gesetzes
angehört.
Für
solche
Strahlung
aber ist
nun an
der
Gültigkeit
des
Gesetzes kaum
mehr
zu
zweifeln.
§
1.
Über
das thermodynamische Gleichgewicht
zwischen
Strahlung und einem teilweise dissoziierten Gase
vom
Standpunkt des Massenwirkungsgesetzes.
Es sei in einem Volumen
V
eine
Mischung
dreier chemisch
verschiedener Gase
mit den
Molekulargewichten
m1,
m2, m3
1)
Vgl.
A.
Einstein,
Ann.
d. Phys.
4.
(17).
p.
132.
[1]
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