D O C . 6 3 S P E C I A L A N D G E N E R A L R E L AT I V I T Y 4 4 9
63. “On the Special and General Theory of Relativity”
[after 1 September
1921][1]
Über die spezielle und allgemeine Relativitätstheorie
A. Einstein.
1. Vorlesung.
§1 Relativität der Bewegung und Relativitätsprinzip.
Dass Bewegung ihrem Begriffe nach nur als relative Bewegung ei-
nes Körpers gegen einen andern zu fassen ist, ist eine Thatsache, die
den Philosophen längst bekannt ist. Man drückt dies wohl auch so aus:
Vom Standpunkt der reinen Kinematik gibt es nur Relativbewegung;
von beliebig vielen relativ zu einander bewegten Körpern kann man
einen beliebigen als Bezugskörper wählen (bezw. ihn als „ruhend“
ansehen) und die Bewegung der übrigen auf ihn beziehen. Der Be-
zugskörper, dessen sich die Geometrie und Physik bedient, ist das
Kartesische Koordinatensystem, welches im Wesentlichen in drei zu
einander senkrechten starren Stäben besteht, auf welche (mittelst
Stabkonstruktionen) alle Punkte der Welt bezogen werden können.
Wenn es nun aber auch feststeht, dass alle Bewegungszustände vom
rein kinematischen Standpunkte aus gleichwertig sind, so braucht die-
se Gleichwertigkeit doch keineswegs vom physikalischen Standpunk-
te aus zu
bestehen.[2]
Es wäre a priorie durchau[s] möglich, dass es in
der Welt einen Bewegungszustand (oder eine Gruppe von Bewe-
gungszuständen) gäbe, welcher in physikalischer Hinsicht irgendwie
ausgezeichnet wäre. Dies würde zur Folge haben, dass Koordinaten-
systeme, die sich in einem gewissen Bewegungszustand (bezw in
gewissen Bewegungszuständen) befinden, besonders geeignet wären,
bei der Naturbeschreibung als Bezugskörper zu dienen. Die Naturge-
setze würden bei Verwendung dieser Koordinatensysteme als Bezugs-
körper ihre einfachste Form annehmen („berechtigte Koordinatensy-
steme).
[p. 1]
Kinematische
Bewegungs-
relativität.
Physikalische
Bewegungs-
relativität.
Dieselbe ist
keineswegs
selbstver-
ständlich.
[p. 2]
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