4 7 2 D O C . 6 6 O P I N I O N O N S I G N A L V S . A T L A S
66. Court Expert Opinion in the Matter of
Signal Co. vs. Atlas Works
[ca. 3 December
1921][1]
1) Das Neue des Patentes
256747[2]
besteht darin, dass zwecks Bestimmung der
Schallrichtung in voneinander hinreichend entfernten Orten schallempfindliche
Organe aufgestellt und dass Mittel zur objektiven Bestimmung der Zeitdifferenz
von deren Erregung durch den Schall vorgesehen sind. Bei der deutschen Patent-
schrift No
131235[3]
handelt es sich um eine ganz abweichende Methode, bei wel-
cher die Messung von Zeitdifferenzen der Erregung überhaupt nicht benutzt wird.
Die Vorrichtungen gemäss dem britischen Patent
15102[4]
und dem amerikani-
schen Patent No
224199[5]
dagegen bedienen sich beide schallempfindlicher Orga-
ne, wobei die Zeitdifferenz ihrer Erregung zur Bestimmung der Richtung dient. Die
Zeitdifferenz wird aber hier im Gegensatz zum klägerischen Patente mit Hilfe des
menschlichen Gehörapparates bestimmt (ungleichzeitige Erregung der beiden Oh-
ren). Im Gegensatz zu diesen Patenten bedient sich das klägerische Patent No
256747 objektiver Mittel zur Konstatierung und Messung der Zeitdifferenz. Ich
sehe hierin die einzige prinzipielle Abänderung der klägerischen Vorrichtung ge-
genüber den Vorrichtungen gemäss den letztgenannten Patententen. Ausserdem áist
die Erfinder der erste, welcher eine eigentliche Messung der massgebenden Zeit-
differenzñ sind im klägerischen Patente zum ersten Male Mittel zu einer eigentli-
chen Messung jener Zeitdifferenz angegeben.
An welche Grenzen die Entfernung der Mikrophone (schallempfindlicher
Organe) bei der klägerischen Vorrichtung gebunden ist, hängt natürlich von der Ex-
aktheit ab, mit welcher der Kläger Zeitdifferenzen mit seiner objektiven (d. h. phy-
sikalischen, nicht physiologisch psychologischen) Methode konstatieren bezw.
messen kann. Immerhin dürfte es praktisch ausgeschlossen sein, mit einer Mikro-
phon-Entfernung unter 20 m noch einigermassen brauchbare Messungen zu erhal-
ten unter Benutzung der vom Erfinder angedeuteten Apparatur.
Ob das klägerische Patent gegenüber dem britischen Patent 15102 einen Fort-
schritt bedeutet, hängt von der Vollkommenheit der Apparatur zur objektiven
Messung der Zeitdifferenzen bei der klägerischen Vorrichtung ab. Jedenfalls steht
dem Vorteil grösserer Präzision der Richtungsbestimmung, die sich bei grossem
Mikrophonabstand (z. B. 80 m) mit der klägerischen Vorrichtung zweifellos erzie-
len lässt, der Nachteil einer komplizierten, unübersichtlichen Apparatur
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