188
DOCUMENT 133
OCTOBER
1915
[1]Dated
by
the reference
to the initial letter
from
the Goethebund and to
the
year
of
Einstein’s
second
letter
(see
Doc.
138).
[2]Founded in
1900
as a
national
organization
with local
chapters,
the
Goethebund
sought
to
com-
bat those
portions
of
a
controversial
Reichstag
law
(“lex Heinze”)
that it
interpreted as
censorship.
[3]Einstein had
been asked
to write
a
piece
for
a
“patriotic
commemorative volume”
(“vaterländi-
sches
Gedenkbuch”),
planned
by
the Goethebund and entitled
Das Land
Goethes
1914-1916.
A
revised version
of
his
manuscript,
in
which
two
paragraphs were omitted,
appeared
in this volume
as
Einstein
1916a;
see
also Vol.
6,
Doc.
20,
for
the original version of the text.
[4]The
most sensitive
passage
in Einstein’s
text
was
in the second
of
the two deleted
paragraphs:
‘The
state,
to which I
as
a
citizen
belong,
has
no
place
at all in
my
emotional
life;
I consider affiliation
with
a
state to be
a
business
affair,
somewhat akin to one’s
relationship
to life insurance”
(“Der Staat,
dem ich als
Bürger angehöre, spielt
in meinem
Gemütsleben
nicht die
geringste Rolle;
ich betrachte
die
Zugehörigkeit zu
einem
Staate als eine
geschäftliche
Angelegenheit,
wie etwa die
Beziehung zu
einer
Lebensversicherung.”
See
Vol. 6,
Doc.
20).
133.
From Michele Besso
[Zurich,
ca.
30 October
1915]
Wir erkennen
an
die
Berechtigung
Deines
Wunsches,
mit
Deinen
Kindern
unge-
stört
zu verkehren,
die
Berechtigung
der Bedenken deiner Frau
dagegen,
daß dieser
Verkehr in
der Nähe deiner berliner
Verwandten sich
abwickle.[1]
Die daraus
sich
ergebende
Zweispaltigkeit
kann
für
die
Harmonie
der
Seele des Kindes
nur
gefähr-
lich
werden. Wenn Du
es durchsetztest, so
käme nach
unser
beider
Ansicht[2]
un-
fehlbar
die
Zeit,
wo
die Leiden
daraus,
auch für
Dich,
die
jetzigen
Annehmlichkei-
ten
weitaus
überwiegen
würden. Besser als ein Verkehr
in
Berlin wäre für die Kin-
der, ohne
Zweifel,
kein
Verkehr,
daher
die
Zweckmässigkeit
eines
gemeinsamen
Aufenthaltes,
zunächst
des älteren
Buben,
mit dir
an
einem
guten
Gasthause oder
Pension der
Schweiz,
oder
einer Reise
durch
die
Schweiz,
von
der
Zeitdauer,
die
du deinem
Jungen
widmen kannst.
Wir erkennen auch
an,
dass ihr
beide,
deine Frau und
du, berechtigt
seid
gegen-
seitig
auf
Treu und Ehre
zu
wissen,
wessen
ihr
euch
von
einander
zu
versehen
habt,
insbesondere dass
kein
Grund vorhanden ist
(sofern
man
Advokatenkniffe
verpönt,
wie
das deine Sinnesart
ist)
der Frau eine
schriftliche
Bestätigung vorzuenthalten,
unter
welchen
Bedingungen
du die
(bestimmten)
finanziellen
Leistungen
einhalten
willst:
so
dass
es ausgeschlossen
bleibt,
dass im Finanziellen ein Druckmittel
zur
Erzielung irgend
welcher nicht
vorgesehenen
Zwecke
tätig
bleibe.
Prinzipiell
unabhängig
von
dem
Vorausgehenden
ist die
Frage
nach
Deiner
Ehe-
scheidung
und
Wiederverheiratung.
Wir wünschen
allerdings
beide
herzlich,
daß
Dein Verkehr mit den Kindern sich
erfreulich
gestalten möge,
auch
deshalb,
weil
dir
das erleichtern
würde,
deine
jetzige
einsame
Stellung
aufrecht
zu
erhalten;
wel-
che ohne
Zweifel,
so
wie die Menschen
nun
leider einmal
sind,
dir
für deine Ferien
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