DOCUMENT 211 APRIL 1916 281
folgenden
Fragen.
Es scheint
mir,
dass Du dabei nichts riskierst. Denn Du
kannst
ja
selbst die
Bedingungen angeben,
unter
denen Du mit einer
Scheidung
einver-
standen wärest.
Wenn Du
prinzipiel
geneigt bist,
eine
Klage
einzureichen,
nachdem
wir
uns
über
die
Bedingungen
verständigt haben,
entsteht die
Frage,
ob die
Verhandlungen
hier
oder in Berlin stattzufinden haben. Soviel ich
weiss,
ist
es
unsicher,
ob
dies
hier
sein
kann. In Berlin
ist
es
sicher
möglich,
und
weniger
langwierig.
Da nichts
ge-
schieht
ausser
unter
Bedingungen,
mit denen
Du einverstanden
bist,
so gibst
Du
nichts
ausser
der
Hand, wenn
die
Klage
in Berlin
eingereicht
wird. Alles wird offen
und
ehrlich
gemacht
werden.
Ich
erwarte also
Antort auf
folgende Fragen.
1)
Bist
Du
bereit,
falls wir
uns
über die
Bedingungen
einigen,
die
Klage
einzurei-
chen?
2)
Welches sind im Ja-Falle etwa Deine
Bedingungen
3)
Bist
Du im Falle des Einverständnisses
bezüglich
1)
und
2) bereit,
mit der
Aus-
führung
der Formalitäten den schon avisierten
Berliner
Anwalt[4]
zu
betrauen.-
Schicke
die
Antwort
an
Micheles
Adresse
bei
dem
ich
nach
der
Tour wohnen
werde.[5]
Die
Versicherung
bezüglich
meines Her-Reisens
war
keine
Drohung.
Es
war
mir
ernst
damit,
mit den Kindern entweder
richtig
oder
gar
nicht
zusammen
sein
zu
wollen. Ich bin
nun
sehr
froh,
dass Du
mir hierin
keine
Schwierigkeiten gemacht
hast.
Es
grüsst
Dich D.
A. E.
ALSX.
[75 857].
The letter is
written
on
hotel
stationery:
“Hotel St. Gotthard Zürich.”
[1]The
year
is
provided
by
the reference
to the indecisiveness
as
to the
venue
of
the divorce
pro-
ceedings
(see
Doc.
208).
[2]In
a
discussion with
Michele
Besso the
evening
of
11
April,
Einstein-Maric
insisted
on a
meet-
ing
with Einstein
so
that she
might
be assured that his desire to divorce
came
from
him
and not “from
such others
as were
of
no concern
to her”
(“solcher
anderer
Leute,
die sie
gar
nichts
angehen.”
See
Michele Besso
to Heinrich
Zangger,
12
April
1916,
SzZZa).
[3]Six
articles
of
the Swiss Civil Law Code
provide
grounds
for
divorce: commission
of
adultery
(art. 137),
intention to
murder,
intention
to
do
severe bodily
harm
or cause grave
dishonor
to
the
mar-
riage
partner
(art. 138),
commission of
a
crime
or a change
in
lifestyle
that
brings
dishonor
(art. 139),
malicious abandonment
or
refusal
to
return to
the
marriage
residence
(art. 140), lapsing
into mental
illness
(art. 141),
and “total breakdown”
(“tiefe Zerrüttung”)
of
the
marriage (art. 142).
See Schweize-
risches
Zivilgesetzbuch
(vom 10.
Dezember
1907)
in
Sammlung 1949, pp.
25-26.
[4]Albert
Pinner
(see
Doc.
208).
[5]Michele Besso lived at Zehnderweg
10
in
Zurich;
Einstein
planned
a
ten-day trip
with Hans
Albert
to
Seelisberg
(see
Doc. 208 and the
following
document).
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