5 1 4 D O C U M E N T 3 8 1 A P R I L 1 9 2 0
381. From Julius Burghold[1]
Frankfurt a. M., Arndtstraße 17 den 19. April 1920.
Hochgeehrter Herr Professor,
Aus den Zeitungen habe ich ersehen, dass Sie für eine Verbilligung der Aus-
lands-Literatur im Wege eines Austausches der Bücher eingetreten
sind.[2]
Bereits
im Dezember vorigen Jahres habe ich eine nach derselben Richtung gehende An-
regung bei der Regierung gegeben. Den Inhalt meiner an das Auswärtige Amt ge-
richteten Eingabe bitte ich Sie, aus der Anlage zu
ersehen.[3]
Abschrift dieser Ein-
gabe habe ich dem Reichsminister des Innern, dem Preussischen Minister für
Wissenschaft u. s. w. und dem Generalsekretär der Preussischen Akademie mitge-
teilt.[4]
Ferner habe ich mich mit den Rektoren der dortigen und hiesigen Universi-
tät in Verbindung gesetzt. Der Rektor der hiesigen Universität, Herr Geheimrat
Kautzsch, hat die Angelegenheit im Januar auf der Rektoren-Konferenz in Halle
zur Sprache gebracht; dort wurde eine Kommission zur weiteren Behandlung der-
selben
eingesetzt.[5]
Vom Auswärtigen Amt erhielt ich die Antwort vom 11. März,
deren Abschrift ebenfalls
anliegt.[6]
Ich bemerke, dass das darin als „in Aussicht
genommene“ bezeichnete Ausfuhrverbot bereits vor dem Datum des Schreibens
(11. März 1920) erlassen war: die Zeitungen hatten es bereits veröffentlicht, wäh-
rend es im Auswärtigen Amt noch unbekannt war. Der Sekretär der Akademie
schrieb mir am 26. März, die Akademie habe meine Anregung über den Tausch der
Bücher mit dem Auslande „nach der Bogenzahl“ (einen solchen Vorschlag hatte
ich natürlich niemals gemacht) dem Reichsminister für auswärtige Angelegenhei-
ten zur Berücksichtigung
empfohlen:[7]
Von vornherein hatte ich nicht darauf gerechnet, beim Deutschen Buchhandel
Unterstützung meines Vorschlages zu finden. Tatsächlich hat auch der Buchhänd-
ler-Börsen-Verein erklärt, mein Vorschlag liege wohl im Interesse der Deutschen
Wissenschaft, nicht aber in demjenigen des deutschen Buchhandels. Die nunmehr
geschaffene Aussenhandels-Nebenstelle für den Buchhandel in Leipzig, die nach
dem Erlass des Buch-Ausfuhr-Verbotes für die Erteilung der Ausfuhrbewilligung
allein zuständig ist (und selbst dem deutschen Privatmanne, der einen Band nach
dem Auslande verschenken oder vertauschen will, die Genehmigung versagen oder
gegen eine Gebühr von mindestens M 1.– erteilen kann) wirkt in einer der Be-
schaffunf der Auslandsliteratur gerade entgegengesetzten Richtung.
Neuerdings hat W. Borgius in der Frankfurter Zeitung (14. April, I. Morgen-
blatt), ähnlich wie ich selbst, „Kompensationsverkehr“ mit dem Auslande vorge-
schlagen.[8]
Bei der zu Tag getretenen Gleichgültigkeit der massgebenden Stellen
scheint mir aber keine Aussicht, dass der von mir vorgeschlagene Weg beschritten
wird, wenn es nicht gelingt, jene Stellen endlich zu dem entscheidenden Schritte
zu bewegen. Der von mir vorgeschlagene Weg scheint mir aber nach wie vor der
Previous Page Next Page