120
DOC.
2
LAW OF PHOTOCHEMICAL
EQUIVALENCE
Photochemisches
Äquivalentgesetz.
837
zu
setzen ist.
Gleichung
(4)
nimmt
vermöge
dieser
Gleichungen
für
die Variationen
und
der
Gleichung
(3)
die Form
an
(4a)
-^
+ 1ea-1g(^p)
=
0'
wobei
zur
Abkürzung gesetzt
ist
/
A
ff\
1
N
£ 1
(4a")
lg
a
=
+
RT R
ön
1
{c-.lg
T
+
Cj
-
R
-
cv1 -
A.
Die mit
a
bezeichnete Größe
ist
von
Ts
unabhängig.
§ 3.
Schlußfolgerungen
aus
der
Gleichgewichtsbedingung.
Wir
schreiben
nun
(4a)
in
der
Form
(4b)
Ä'a
- -
Da die
Beziehung
zwischen
Ts
und
q
unabhängig
sein muß
von
T,
müssen die Größen
A'c/A
und
e von
T
unabhängig
sein. Da diese Größen auch
von
Ts
unabhängig sind,
so
sind
wir
damit
zu demjenigen
Zusammenhang
zwischen
q
und
Ts
gelangt,
der der
Wienschen
Strahlungsformel
entspricht.
Wir
[8]
schließen hieraus:
Die im §
1 zugrunde
gelegten
Annahmen über den
Verlauf
photochemischer Vorgänge
sind
mit dem
empirisch
bekannten
Gesetze
der
Wärmestrahlung
nur
vereinbar,
insofern
die wirkende
Strahlung
in den
Gültigkeitsbereich
des
Wienschen
Strahlungs-
gesetzes
fällt;
in diesem
Falle aber ist
Wiens
Gesetz
eine Kon-
sequenz unserer
Annahmen.
[9]
Schreiben wir
Wiens
Strahlungsformel
unter
Einfuhrung
der Planckschen
Konstanten in der Form
hv
&
n
hv
3 _
Q
=
*
T,
S
so
sehen
wir
durch
Vergleichung
mit
(4b),
daß die
Gleichungen
(5)
(6)
«
=
h
vQ
,
A'a
87ihv03
"3
erfüllt sein
müssen. Als
wichtigste Konsequenz folgt
also
(5),
daß
ein
Gasmolekül,
welches
unter
Absorption von
Strahlung
von
Previous Page Next Page