1. Manuscript
on
the
Special
Theory
of
Relativity
[1912-1914][1]
1.
Abschnitt.
[p. 1]
Die Grundlinien
der
Lorentz'schen Elektrodynamik.
§1.
Die Maxwell-Lorentz-schen
Grundgleichungen
beim Fehlen
elektrisch und
magnetisch polarisierbarer
Körper.
Die
Berechtigung derjenigen
Thorie,
welche wir heute
als
Relativitäts-
theorie
bezeichnen,
kann
man
wohl
nur
dann
ganz
erkennen
wenn man
sich
die
Entwicklung
der
Elektrodynamik
seit Maxwell
in
ihren Grundlinien
ver-
gegenwärtigt.
Wir
wollen deshalb
die
Grundgedanken
dieser
Entwicklung
kurz
an uns
vorbeiziehen lassen.
Elektrizitätsmenge. Liegen (dauernd)
elektrisch
geladene Körperchen vor,
so
können wir
die
elektrischen
Ladungen
e1e2...
derselben bekanntlich
so
definieren.
Das
Verhältnis
el:el etc.
sei
gleich
dem
Verhältnis der
Kräfte,
welche
die
Körperchen
in
demselben elektrostatischen Felde
erfahren.[2]
Diese Definition
ist
möglich,
weil das
genannte
Verhältnis
erfahrungsgemäss
unabhängig
ist
von
der Wahl
des
Feldes.
Es
lässt
sich
ferner
die
absolute
Grösse der
Ladungen
e
durch
die
Festsetsetzung
bestimmen,
dass
die
abstos-
sende
Kraft,
welche
je
zwei
Körperchen
(etwa
diejenigen
mit den
Indizes
1
und
2)
im
Vakuum aufeinander
ausüben,
gleich
e1e2/4nr2
sei.
Dieser Ausdruck
enthält einerseits
das
Coulomb’sche
Erfahrungsgesetz,
andererseits
diejenige
Festsetzung
der elektrostatischen
Einheit,
wie sie
durch
Heaviside[3]
und
H. A.
Lorentz
eingeführt
wurde.
Es
ist also
e-4n
die in
gewöhnlichem
elek-
trostatischem Masse
gemessene Elektrizitätsmenge.
Elektrische Feldstärke. Unter elektrischer
Feldstärke[4]
e
im
Vakuum
ver-
steht
man
jenen
Vektor,
welcher-mit
e
multipliziert-gleich
ist
dem
Vektor
der
Kraft,
welche auf
ein
ruhendes
Körperchen
von
der
Ladung
e vom
Felde
ausgeübt
wird.
In
analoger
Weise sei die
magnetische
Polstärke
p
und
die
magnetische
Feldstärke
h
im
Vakuum definiert.
Erstes Maxwell’sches
Gleichungssystem,
falls
elektrisch und
magnetisch
polarisierbare
Medien
fehlen.
Ein zeitlich
konstanter,
geschlossener
elektri-
scher Stromkreis
erzeugt
ein
Magnetfeld,
welches durch
folgende Regel
be-
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