272 DOCUMENT 245 JANUARY 1911 stemmäßigen Bezügen und zwar mit der Rechtswirksamkeit vom 1. April 1911 allergnädigst zu ernennen geruht.[1] Von dieser Allerhöchsten Schlußfassung setze ich Eure Hochwohlgeboren mit der Aufforderung in Kenntnis, sich bei Eintritt der Rechtswirksamkeit Ih- rer Ernennung dem Herrn Statthalter in Böhmen[2] behufs Ihrer Beeidigung vorzustellen, Ihr neues Lehramt an der deutschen Universität in Prag mit Be- ginn des Sommersemesters 1911 anzutreten[3] und sich wegen Ankündigung Ihrer Vorlesungen für dieses Semester, sowie wegen Uebernahme der Leitung des Institutes für theoretische Physik rechtzeitig mit dem Dekanate der Pra- ger deutschen philosophischen Fakultät ins Einvernehmen zu setzen. Ihre Lehrverpflichtung wird in der ordnungsmäßigen Vertretung Ihres No- minalfaches nach Maßgabe der jeweils geltenden Vorschriften und insbeson- dere in der Obliegenheit zu bestehen haben, über dasselbe im Ausmaße von fünf Stunden wöchentlich in jedem Semester zu lesen und in jedem dritten Semester ein collegium publicum über Spezialpartien Ihres Faches abzuhal- ten. Der Herr Statthalter in Böhmen wird unter einem ersucht, Eurer Hoch- wohlgeboren vom 1. April 1911 angefangen die systemmäßigen Ordinariats- bezüge, d. i. den Jahresgehalt von sechstausendvierhundert (6400) Kronen nebst der Aktivitätszulage jährlicher eintausendvierhundertzweiundsiebzig (1472) Kronen vorschriftsmäßig flüssig zu machen. Gleichzeitig finde ich Sie mit der Leitung des Seminares für theoretische Physik an der deutschen Universität in Prag zu betrauen und bewillige Ihnen für die bezügliche Mühewaltung eine jährliche Remuneration von achthun- dert (800) Kronen, welche Ihnen in zwei gleichen Raten am Schlusse jeden Semesters durch den Herrn Statthalter in Böhmen angewiesen werden wird. Als Entschädigung für die zu entrichtende Diensttaxe sowie als Beitrag zu den Kosten Ihrer Uebersiedlung von Zürich nach Prag bewillige ich Eurer Hochwohlgeboren einen Betrag von zusammen zweitausend (2000) Kronen, welcher Ihnen je mit der Hälfte bei Antritt Ihres Lehramtes und nach Beginn des Jahres 1912 auf Ihr besonderes Einschreiten seitens des Herrn Statthalters in Böhmen flüssig gemacht werden wird. Schließlich bemerke ich, daß mit Ihrer Ernennung die Erlangung der öster- reichischen Staatsbürgerschaft verbunden ist Eure Hochwohlgeboren wollen
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