464 DOC.
42
SPECIAL
AND
GENERAL RELATIVITY
Zweiter
Teil.
Über
die
allgemeine
Relativitätstheorie.
§
18.
Spezielles
und
allgemeines Relativitätsprinzip.
Die Grundthese,
um
welche
sich alle
bisherigen
Aus-
führungen
drehten,
war
das spezielle
Relativitätsprinzip,
d.
h. das
Prinzip
von
der
physikalischen
Relativität aller
gleichförmigen
Bewegung. Analysieren
wir noch einmal
genau
seinen Inhalt!
Daß
jegliche Bewegung
ihrem
Begriff
nach
nur
als
relative
Bewegung gedacht
werden
muß,
war
zu
allen
Zeiten ein-
leuchtend.
Bei
unserem
viel
benutzten
Beispiel vom
Bahn-
damm und
vom
Eisenbahnwagen
kann
z.
B.
die Tatsache
der
hier
stattfindenden
Bewegung
mit
gleichem
Rechte
in
den
beiden
Formen
ausgesprochen
werden:
a)
Der
Wagen bewegt
sich
relativ
zum Bahndamm,
b)
Der
Bahndamm
bewegt
sich
relativ
zum
Wagen.
Im Falle
a)
dient
bei
dieser
Aussage
der
Bahndamm, im
Falle
b)
der
Wagen
als
Bezugskörper.
Bei
der
bloßen Fest-
stellung
bzw.
Beschreibung
der
Bewegung
ist
es
prinzipiell
gleichgültig,
auf
was
für
einen
Bezugskörper
man
die
Bewegung
bezieht.
Dies ist, wie
gesagt,
selbstverständlich
und darf
nicht
mit der
viel
weitergehenden Aussage
verwechselt
werden,
welche
wir
"Relativitätsprinzip"
genannt
und
unseren Untersuchungen
zugrunde gelegt
haben.
Das
von uns
benutzte
Prinzip
behauptet
nicht
nur,
daß
man
für
die
Beschreibung jeglichen
Geschehens ebensowohl
[32]
Previous Page Next Page