396 DOCUMENT 302 FEBRUARY
1917
Hierzu möchte ich
bemerken,
ich bin
weder
von
Elsa
Einstein,
noch
von
Ihnen
selbst davon
benachrichtigt worden,
daß Sie Ihre
Beteiligung zurückgezogen
hät-
ten,
sondern
nur
davon,
daß Sie starke Bedenken
gegen
den Plan
hegten.[4]
Im
Ge-
genteil,
ich
fragte
Sie
auf
den
Brief
Ihrer
Cousine
hin ausdrücklich
an,
ob Sie etwa
zurücktreten wollten und Sie haben
mir auf
diese direkte
Frage
nicht
geantwortet,
sondern mir
nur
in
Erwiderung
die Bedenken
aufgezählt,
welche Sie
gegen
den
Plan im
allgemeinen
hatten. Doch
gleichviel,
Sie könnten
ja jetzt
erklären,
daß Sie
Ihre
Beteiligung
zurückziehen und dann wäre
zwar
das
vorausgegangene
nicht
an-
ders
geworden,
aber
doch die
Angelegenheit
für
die Zukunft
klar
gestellt.
Ehe Sie
jedoch
Ihre
Entschließung
fassen,
möchte ich Ihnen
meinen
Standpunkt
in dieser
Abgelegenheit
klar
legen.
Ich
bestreite
Ihnen keinen
Augenblick
das
Recht
von
einem
Vertrage,
den Sie als
unrichtig
erkannt
haben, zurückzutreten,
aber ich bestreite Ihnen das Recht dies
zu
tun,
ohne
gleichzeitig
alles versucht
zu
haben
um
dem anderen nicht auch noch dazu einen
überflüssigen
Schaden zuzufü-
gen.
Sie wissen
ganz genau,
daß ich bei
meinem
kurzen letzten
Aufenthalt
in Ber-
lin,[5]
nachdem ich die
Sache mit Moos ins reine
gebracht
(und zwar
auf
Ihre
resp.
auf Ihrer Cousine
Veranlassung gerade
mit
Moos)
ich mit
Recht
den
Verlag
als
ge-
sichert annehmen durfte und mich daher
um
weiter nichts
gekümmert
habe. Sie
wissen
weiterhin,
daß ich
von
hier
aus
kaum
imstande sein
werde,
die
Verlagsan-
gelegenheit
auf
eine andere Basis
zu
stellen,
Sie müssen also auch
zugeben,
daß
wenn
Moos,
der Ihrem
Beispiel folgend
zugesagt hatte,
nun
durch Sie veranlasst
wird,
zurückzutreten
(wozu
er,
da
er
niemals ein bindendes
Versprechen gegeben
hat,
das volle Recht
besitzt)
durch Ihre Schuld
möglicherweise
die
ganze
Veranstal-
tung
ins Wasser
fällt.[6]
Dazu aber
hätten
Sie meiner
Meinung nur
dann ein
Recht,
wenn
Sie bei Ihrer
anfänglichen
Zusage
entweder
von
mir
getäuscht
worden
wären,
oder
wenn
Sie
den
ganzen
Plan
nicht
nur
wie Sie schreiben als einen
unklugen Plan,
sondern als
einen unsittlichen
Plan
ansähen. Ich bin
aber
überzeugt,
beides werden Sie nicht
glauben.
Ich
glaube
also
nicht
nur
auf
dem Recht der
Freundschaft,
sondern
auf einem
viel weiteren und
allgemeineren
Rechte fußen
zu
können, wenn
ich das Ersuchen
an
Sie
stelle,
diesen Plan auch weiterhin
zu
unterstützen,
zum
mindesten
nicht
zu
schädigen,
auch
wenn
Sie den Plan selbst für
unklug
halten,
was
im
übrigen
alle
beteiligten
Geschäftsleute
leugnen,
die
in dieser
Beziehung
kompetentere
Beurtei-
ler
sein
dürften,
als
wir
beide.
Herr
Moos selbst
ist
trotz Ihres Abratens
nicht
ganz abgeneigt
sich
zu
beiteili-
gen.
Er
schreibt weiterhin: “Trotzdem
oder
vielleicht
gerade
deshalb kann ich
es
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