D O C . 2 3 O N O P I N I O N S A N N I G V S . A E G 8 9 TLC. [35 378]. The document consists of two unnumbered pages. Numbering is provided here in the margin in square brackets. [1]See “Expert Opinion on German Patent 269 498 of the A.E.G., Berlin, on a ‘Method for the Pro- duction of Tungsten Wires for Filaments in Incandescent Lamps’” of 10 January 1920 (Vol. 7, Doc. 30). [2]At this point in a draft of the text [35 379], the following paragraphs are crossed out: “Ich habe in meinem Gutachten folgende Fassung des Hauptanspruches für richtig gehalten” “dass Biegsamkeit und Ziehbarkeit der Drähte in kaltem Zustand dadurch erzielt wird, dass die- selben bei ihrer Herstellung einer grösseren Zahl mechanischer Bearbeitungen unterworfen werden, als für die blosse Formung der Drähte notwendig wäre.” “Hiermit habe ich ausdrücken wollen, dass es sich bei der Herstellung der Drähte unter Umstän- den nur um eine Formgebung und nicht um eine Veränderung der Eigenschaften des Materials handle. Nur insofern halte ich also das Verfahren für schutzfähig, als die Erzielung der Duktilität ohne diese mechanische Bearbeitung ausgeschlossen wäre. Würde man also beispielsweise aus dem Wolfram- körper einen dünnen Streifen herausschneiden können und an diesem bereits die Duktilität nach- weisen können, so würde jede mechanische Bearbeitung eines solchen Wolframkörpers frei sei.” [3]Konrad Sannig & Co. to Einstein, 18 November 1920, and Einstein to Konrad Sannig & Co., draft in Ilse Einstein’s hand on the verso of the first page of Sannig’s letter (Vol. 10, Calendar).