1 8 D O C . 2 O P I N I O N I N A G V S . O P T I K O N 2. Expert Opinion on Legal Dispute between Inag and Optikon [Berlin, 4 April 1923][1] Sachverständigen-Gutachten zum Prozess Inag contra Optikon.[2] So kompliziert die Apparate sind, auf welche sich der vorliegende Rechtsstreit bezieht, so einfach scheint mir die für die Juristen in Betracht kommende Sachlage zu sein, welche nach den materiell übereinstimmenden Angaben beider Parteien wie folgt gekennzeichnet werden kann: Vorbekannt waren:[3] 1) Die Methode, um aus einer photographischen Gelände-Aufnahme Ort und Orientierung des aufnehmenden Apparates zu finden, wenn die wahren Orte dreier Punkte des photographischen[4] Geländes bekannt waren. 2) Methoden und Mittel zur Rekonstruktion der Formen des Objektes durch zen- trales Projizzieren der einzelnen Punkte ¢der² zweier[5] photographischen Aufnah- men, wobei die Platten abgesehen von ihrer Entfernung in diejenige relative L[age] gebracht werden, welche sie bei den Aufnahmen hatten. Gasser[6] hat mit seinem Patente als Erster eine Apparatur geschaffen, [welche] durch Kombination beider Methoden ermöglicht und bezweckt, Gelände-Relief- Karten aus zwei vom Flugzeug aus aufgenommenen Photographien herzustellen. Er hat ferner als Erster beide erstmalig kombinierte Methoden praktisch brauch- bar gestaltet und hat (mit seinem Zusatz-Patente) als Erster die Methode 2) durch optische Einrichtungen verbessert, welche das gleichzeitige optische Anvisieren der Bilder entsprechender Geländepunkte durch eine Person ermöglicht. In diesem Sinne ist das Gassersche Patent ein Pionier-Patent, und es unterliegt nach meiner Ansicht keinem Zweifel, dass die von der Beklagten hergestellten Ap- parate in den Schutzbereich des klägerischen Patentes fallen. Bei dieser Sachlage erscheint ein Eingehen auf Details überflüssig[7] A. Einstein TDS. [35 356]. An ADft [35 355] is also available. Cropped. Missing characters are added from the draft. [1]Dated according to the cover letter (Abs. 5). [2]On 12 March 1923, Einstein had been requested by the district court to participate as a legal expert in the patent case of Internationale Aerogeodätische Gesellschaft, Berlin (Inag), versus Optikon GmbH, Dresden (Abs. 204).
Previous Page Next Page