3 2 V O L . 1 4 , D O C U M E N T 2 9 6 a J U L Y 1 9 2 4 [5]Einstein had been appointed as a “special professor” at the University of Leyden on 24 June 1920 (see Vol. 10, Calendar, entry for 24 June 1920). [6]For the passport, see “Passeport Reisepass Passaporto, No 29918” PD (SzBHM). [92 371]. Vol. 14, 296a. To the Swiss Foreign Ministry Genève. 28. VII. 24 Bezug nehmend auf Ihre Antwort vom 25. VII[1] erlaube ich mir einige berich- tigende Angaben. 1) Es ist richtig, dass ich vor Erlangung meines schweizerischen Bürgerrechts die deutsche Staatsangehörigkeit inne hatte. Ich (bezw. mein Vater[2] an meiner Stelle) habe aber die deutsche Staats-Angehörigkeit aufgegeben, bevor ich die schweizerische erwarb (5 Jahre vorher).[3] Es kann also jedenfalls nicht gesagt wer- den, dass ich „im Besitze der ¢schweizeri² deutschen Staatsangehörigkeit war und noch bin“. 2) Als mich die preussische Akademie der Wissenschaften berief, stellte ich bei den mündlichen Verhandlungen die Bedingung, dass ich die preussische Staatsan- gehörigkeit nicht erhalte.[4] Schriftlich gemacht wurde nichts, und meine Anstel- lung bei der Akademie entscheidet hierüber auch nichts. Während des Krieges und nachher stets wurde ich von den deutschen Behörden als Ausländer behandelt und meine Legitimation war stets der schweizerische Pass. 3) Als ich während einer Abwesenheit von Europa den Nobel-Preis erhielt,[5] wurde die Frage meiner Staats-Zugehörigkeit aufgeworfen, weil zweifelhaft er- schien, die Vertretung welchen Landes die Übermittlung übernehmen solle.[6] (Der schwedische Gesandte hat diese Mission übernommen,[7] soviel ich weiss). Dann wurde in der Akademie die Frage aufgeworfen und ich deswegen aufs ¢scho² preussische Unterrichts-Ministerium gerufen.[8] Dort einigten wir uns in dem Sin- ne dass wir diese Frage ruhen lassen wollten, um irgend welche öffentlichen Erör- terungen, die peinlich sein mussten, zu vermeiden. So stehen die Dinge, und ich lege Wert darauf, hinzuzufügen, dass ich auf mein schweizerisches Bürgerrecht grossen Wert lege, und dass ich es vorziehe, dass mei- ne politischen Legitimationen schweizerisch seien. Da nach dem Gesagten die mir mitgeteilten Vorschriften auf meine Person nicht ohne Weiteres angewendet wer- den können, ersuche ich Sie höflich, den Fall mit Rücksicht auf das Mitgeteilte nochmals zu überlegen und mir Ihre endgültige Entscheidung an meine Berliner Adresse mitzuteilen.
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