5 1 8 D O C U M E N T 3 1 8 J U L Y 1 9 2 6 318. To Curators of the Hebrew University Berlin, den 4. VII. 1926 Sehr geehrte Herren! Die Erfahrungen, welche ich in dem verflossenen Jahre als Mitglied des Präsi- diums gemacht habe, haben mich zu der Ueberzeugung geführt, dass eine gedeih- liche Entwicklung der Universität unmöglich ist, wenn die Geschäfte in Jerusalem weiter wie bisher verwaltet werden.[1] Herr Dr. Magnes hat sich systematisch über die von dem Kuratorium in München gefassten Beschlüsse hinweggesetzt.[2] Die Erwähnung nachfolgender Beispiele mag zur Begründung dieser Behauptung hin- reichen: 1. Illegale Absendung eines in wesentlichen Punkten unzutreffenden Protokolls der Münchener Sitzung. 2. Weigerung dieses Protokoll zurückzuziehen.[3] 3. Eigenmächtige Aenderung der Konstitution des Mikrobiologischen Instituts Schaffung eines besonderen Universitäts-Institutes unter der Leitung des Herrn Dr. Kligler, dem ohne Berechtigung den Professortitel beigelegt wird.[4] 4. Nichterfüllung und Ableugnung der feierlich übernommenen Verpflichtung bezüglich der Auszahlung des fälligen Honorars an Dr. Amira trotz wiederholter Aufforderung.[5] 5. Protokollwidrige Unterstellung des Professorenrates unter Dr. Magnes’ Vorsitz.[6] Diese Liste macht keinen Anspruch auf Vollständigkeit, mag aber genügen, um meine oben dargelegten Ueberzeugung zu begründen. Ich empfehle daher dem Ku- ratorium, die Führung der Geschäfte in Jerusalem in andere Hände zu legen.[7] Ich jedenfalls fühle mich genötigt hiermit zu erklären, dass ich ausserstande bin, mich fernerhin mit den Angelegenheiten der Universität zu befassen, solange eine solche Änderung nicht erfolgt ist. Mit ausgezeichneter Hochachtung P.S. Dieser Brief ist vertraulich zu behandeln, damit der Entwicklung der Uni- versität kein Schaden erwächst. TLC (IL-JeCZA L12/147I). [95 809]. The letter is addressed “An das Kuratorium der Hebräischen Universität in Jerusalem” and also addressed “Dr. Chaim Weizmann Esq. 77 Great Russell Street London W.C.1.” For an almost identical signed version of this document with the dateline “Genf, den 23. Juli 1926” but which does not include the postscript, see Abs. 545.