D O C U M E N T 3 7 8 O C T O B E R 1 9 2 6 5 9 3 TLS. Lohmeier and Schell 2005, pp. 203–205. [35 402]. The letter is written on letterhead and ad- dressed “Prof. Albert Einstein, Berlin Haberlandstrasse.” Administrative notes are omitted. [1]GIRO was Anschütz’s marketing company. [2]“Kreiselapparat für Meßzwecke.” The correct patent number is 394 667. [3]Claim 4 of the patent reads: “Gyro apparatus according to claim 3 characterized by using ring- shaped alternating current coils of U-shaped cross section for electromagnets” (“Kreiselapparat nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß als Elektromagneten ringförmigen Wechselstromspulen von U-förmigem Querschnitt Verwendung finden”). For comments, see Illy 2012, pp. 93–94. [4]Karl von Mayrhauser was representative of GIRO in Kiel. 378. From Nederlandsche Technische Handel Maatschappij „GIRO“ Kiel-Neumühlen, den 11. Okt. 1926 Sehr geehrter Herr Professor! Sie waren so liebenswürdig, uns heute eine neue Erfindungsidee mitzuteilen und folgende Form für die gemeinsame Ausnutzung vorzuschlagen: 1. Wir verpflichten uns, die Erfindung, die sich auf schleifringlose Übertra- gungs-Elemente bezieht, unverzüglich in Deutschland zum Patent anzumelden und bis zur geschehenen Anmeldung geheim zu halten.[1] 2. Die Anmeldung geschieht auf Ihren und unseren Namen. Die Kosten der deutschen Anmeldungen werden von uns verauslagt und sind im Falle mangelnden Erfolges nicht zu verrechnen. 3. Wir verpflichten uns ferner, die Firma Anschütz und Co. zu veranlassen, ge- eignete Konstruktionen für die Apparate zu entwerfen, und sie in deren Werkstatt durchzubilden. 4. Wir werden versuchen, die zu erteilenden Schutzrechte auf dem Lizenzwege oder durch en bloc-Verkauf zu verwerten, soweit sie nicht das Arbeitsgebiet der Firma Anschütz & Co. betreffen. Von dem Nettoerlös werden wir Ihnen 50% zah- len, sobald wir unsererseits Zahlungen erhalten. Als Nettoerlös gelten die bei uns einlaufenden Beträge abzüglich etwaige Vermittlergebühren und der Auslagen für die entsprechenden In- und Auslandspatente. Andere Unkosten dürfen nicht in An- rechnung gebracht werden. 5. Wir verpflichten uns, Ihnen für jedes Geber- und Empfängerelement, welches wir nach diesem Patent herstellen und verkaufen, vom Verkaufspreis 1% auszu- zahlen. 6. Die Abrechnung hierüber erfolgt jährlich zinslos zum 31. Dezember, wobei die bei uns eingegangenen Beiträge zu Grunde zu legen sind. Abrechnung sowie Zahlung hat spätestens bis zum 1. März des Folgejahres zu geschehen.
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