D O C . 4 1 7 D R A F T C O N T R A C T O N C O O L E R 6 3 9 2). Die Rechte und Pflichten, die mit der Annahme der Option durch Sie in Kraft treten, sind die folgenden: a) Sie erhalten Allein-Lizenz für die betr. Vertragspatente für die Länder ...........................................................................?.................... Sie zahlen in diesen Ländern eine Stücklizenz von ? % nach dem Bruttover- kaufspreis der gesamten Anlage (also z.B. nach dem Verkaufspreis der Maschine zusammen mit Eisschrank). Erfolgt eine Veräusserung der Rechte für diese Länder durch Sie an Dritte, so erhalten wir 33% des Erlöses. b) In den übrigen Ländern behalten wir uns das Verfügungsrecht über die Paten- te vor. An dem Reingewinn sind wir mit 51, sie mit 49% beteiligt. c) Eine Barzahlung haben Sie bei Annahme der Option nicht zu leisten, dagegen garantieren Sie die Mindestlizenz von je M 4000[6] für jede der drei Maschinenty- pen, für die Sie von der Option Gebrauch machen. Insgesamt darf aber die Min- destlizenz M 6000[7] nicht unterschreiten. d) Entsprechen die von Ihnen an uns im Jahre 1930 und in den folgenden Jahren für die Länder unter a) geleisteten Zahlungen nicht einem Mindestabsatz von jährlich: 1400 Maschinen in Deutschland 200 Oesterreich usw. (ich rechne nach der Faustregel 200 Maschinen jährlich für je 10 Millionen Seelen) so haben wir das Recht zu beanspruchen, dass das betr. Land ¢in² unter die Länder unter Punkt b) eingereiht wird. e) Erfolgt gemäss Punkt a) eine Abtretung der Rechte durch Sie an Dritte, so muss durch Sie ein Einkommen gemäss Punkt d) garantiert werden, wobei im Falle von einmaliger Zahlung 1[2]% des Betrages als Jahreszahlung angerechnet werden. d) Sie tragen sämmtliche Patent und Anwaltkosten. f) Alle weiteren Erfindungen die wir oder Sie auf dem Gebiet der betr. Kältema- schinentypen noch machen bilden gemeinsames Eigentum und werden wie die an- deren Vertragspatente behandelt. Das gleiche gilt von den Verbesserungen und Be- triebserfahrungen. 3) a) Als Gegenleistung für die Ihnen gemäss Punkt 1) und 2) eingeräumte Op- tionsrecht tragen Sie sämtliche Patentkosten auch bis zu dem Zeitpunkte da der Vertrag unter 2) in Kraft tritt, bezw. bis zu Ihrer evtl. Erklärung des Verzichtes und darüber hinaus noch ein halbes Jahr lang. Im besonderen werden diejenigen Paten- te für die wir es beanspruchen vor Ablauf der Prioritätsfrist in den Ländern ......... angemeldet. Ferner zahlen Sie als Gegenleistung einen Betrag von M. 3000–.
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