D O C U M E N T 2 0 1 M AY 1 9 2 8 3 2 7 2. Zur Ausführung dieser Funktionen soll er ex officio Vorsitzender des Universitäts- rates sein und ebenso allen akademischen Verwaltungskörpern der Universität und ihrer einzelnen Abteilungen und Fakultäten angehören. 3. Die Vorbereitung von Vorschlägen zur Ernennung von Professoren und Do- zenten liegt ausschliesslich in seiner Hand. Er allein führt die diesbezüglichen Kor- respondenzen und vollzieht die Ernennung, nachdem sie vom Kuratorium beschlossen ist, im Namen desselben. Gerade die Werbung neuer Lehrkräfte für die Universität wird eine seiner wesentlichen Funktionen sein und es wird sich wohl als nötig ergeben, dass er hierzu direkte persönliche Beziehungen mit ausländi- schen Universitäten und Gelehrten unterhält. 4. Eine wesentliche Funktion des akademischen Oberhauptes wird ferner die Ausarbeitung der Aufnahmebedingungen für Studierende mit Unterstützung des Dozentenkollegiums sein, insbesondere aber die Ueberwachung einer strengen Durchführung der vom Kuratorium diesbezüglich festgelegten Grundsätze. 5. Schliesslich ist ihm die Mitwirkung an allen administrativen Fragen, die den akademischen Ausbau der Universität tangieren, einzuräumen, d.h. den Fragen der Anstellungsbedingungen, Gehälter, Pensionen, Stipendien, der Universitätsveröf- fentlichungen, der Universitätsneubauten, der Organe der Studentenschaft etc. Der akademische Leiter wird mit den Mitgliedern des Kuratoriums und des Aka- demischen Rates natürlich in ständiger Verbindung bleiben und insbesondere bei den Jahressitzungen dieser Körperschaften eingehend Bericht erstatten. Es scheint mir aber wesentlich, dass abgesehen hiervon ein ständiger kleiner Ausschuss des Kuratoriums und des Akademischen Rates geschaffen werde, wie dies in der Denk- schrift auch angedeutet ist, der abgesehen von der Jahressitzung mindestens 2mal im Jahre zu einer Konferenz mit dem akademischen Oberhaupt über alle laufenden Fragen zusammenträte, ihn beraten und, wenn nötig, stützen würde und dem die Entscheidung über alle diejenigen Fragen zufallen würde, die im Laufe des Jahres entstehen und die der akademische Leiter glaubt nicht auf eigene Verantwortung hin entscheiden zu sollen.[11] Grosse Fragen prinzipieller Natur müssen natürlich dem Akademischen Rat und dem Kuratorium vorbehalten bleiben. Es muss jedoch eine Instanz vorhanden sein, um Probleme sekundärer Natur, die im Laufe des Jah- res auftauchen, in sachkundiger und doch prompter Weise zu lösen. Hierzu soll die- ser Ausschuss dienen, dessen Vorsitzender in ständiger Verbindung mit dem akademischen Leiter stehen soll. Ich glaube, dass die Einsetzung eines solchen Ausschusses und die Ernennung eines akademischen Leiters dazu beitragen wer- den, das zur Zeit etwas schwerfällige Verwaltungssystem der Universität bedeu- tend zu vereinfachen und vor allem zu aktivieren. Zu den weiteren Punkten der Tagesordnung möchte ich bemerken, dass ich, wie oben dargelegt, keine Bedenken gegen die Schaffung eines abgeschlossenen natur- wissenschaftlichen und orientalistischen Lehrkurses an der Universität hege, wenn