DOC.
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SUPPLEMENT
TO
DOC.
2 169
884 A. Einstein. Photochemisches
Äquivalentgesetz.
Haben wir einen
Fall
außergewöhnlichen thermodyna-
mischen
Gleichgewichtes
vor
uns,
so
werden wir
uns
eine
virtuelle
Änderung
des
Systems
als
zulässig
zu
denken
haben,
bei
welcher ein Grammol der ersten Molekülart des Gemisches
zersetzt
wird unter
Absorption
der
Energie Ne(1)
aus
der
Strahlung
des ersten Elementarbereiches
derart,
daß die
Energiemengen
der
übrigen
Elementarbereiche der
Strahlung
ungeändert
bleiben. Bei
dieser virtuellen
Änderung
muß die
[8]
Bedingung SStotal
=
0 erfüllt
sein
wie
in
dem zuerst be-
trachteten
Fall,
daß
nur
Strahlung
eines
einzigen
Elementar-
bereiches
photochemisch
wirksam
sei.1)
Die rechnerische
Durchführung
stimmt
genau
überein mit
derjenigen,
welche
in der Arbeit für den monochromatischen
Fall
gegeben ist,
mit dem
einzigen
Unterschiede,
daß die auf
die
Strahlung
sich beziehenden Größen auf den ersten Ele-
mentarbereich
zu
beziehen sind.
Speziell
erhalten wir
an
Stelle
von
(5)
die
Gleichung
(5a)
E(1) =
h
v(1).
Es
folgt
also
aus
den
angedeuteten Überlegungen,
daß
die
pro
Molekülzerfall absorbierte
Energie
nicht
von
der
Eigen-
frequenz
des
absorbierenden Moleküls sondern
von
der
Frequenz
der den Zerfall bewirkenden
Strahlung abhängt.
Sollte dies
bei
(5a)
aber nicht
zutreffen,
so
müßte
man
meiner
Meinung
nach daraus
schließen,
daß
Absorption
bzw.
Emission der
verschiedenen wirksamen
Frequenzbereiche
nicht
unabhängig
voneinander
erfolgen,
sondern
zwangläufig
miteinander
ver-
bunden sind. Es wäre dann eben
die
von uns
betrachtete
virtuelle
Verschiebung
als eine mit den
Elementargesetzen
nicht vereinbare anzusehen.
Prag,
Mai
1912.
1)
Dieser Modus wäre
nur
dann
unzulässig,
wenn
die
elementaren
Gesetze
der
Absorption
und
Emission
so
beschaffen
wären,
daß
mit
der
Absorption bzw. Emission
von
Strahlung
einer
Frequenz Absorption bzw.
Emission
anderer
Frequenzen
zwangläufig
verbunden
wäre.
(Eingegangen 12.
Mai
1912.)
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