DOC.
42
SPECIAL
AND
GENERAL RELATIVITY
439
-
15
-
Sinn verbinden
zu
können.
(Bevor
du mir
dies
mit Über-
zeugung zugegeben
hast,
lieber
Leser,
lies
nicht
weiter.)
Nach
einiger
Zeit
des
Nachdenkens
machst du
nun
fol-
genden Vorschlag
für das Konstatieren
der
Gleichzeitigkeit.
Die
Verbindungsstrecke
AB werde dem
Geleise
nach
aus-
gemessen
und in die Mitte
M der Strecke
ein
Beobachter
gestellt,
der mit
einer
Einrichtung
versehen
ist
(etwa
zwei
um
90°
gegeneinander geneigte Spiegel),
die
ihm eine
gleich-
zeitige optische Fixierung
beider Orte
A
und
B
erlaubt.
Nimmt dieser die beiden
Blitzschläge gleichzeitig
wahr,
so
sind
sie
gleichzeitig.
Ich bin
mit
diesem
Vorschlag
sehr zufrieden und
halte
die Sache dennoch nicht für
ganz
geklärt, weil ich mich
zu
folgendem
Einwand
gedrängt
fühle:
"Deine
Definition wäre
unbedingt richtig,
wenn
ich
schon
wüßte,
daß das
Licht,
welches dem Beobachter
in
M
die
Wahrnehmung
der Blitz-
schläge
vermittelt,
sich
mit der
gleichen Geschwindigkeit
auf
der Strecke
A
--
M
wie
auf der Strecke
B
--
M
fortpflanze.
Eine
Prüfung
dieser
Voraussetzung
wäre
aber
nur
dann
mög-
lich, wenn man
über
die
Mittel der
Zeitmessung
bereits
ver-
fügte.
Man
scheint
sich also
hier
in einem
logischen
Zirkel
zu
bewegen."
Nach
einiger
weiterer
Überlegung
wirfst
du
mir aber mit
Recht
einen
etwas verächtlichen
Blick
zu
und erklärst mir:
"Ich halte meine Definition
von
vorhin trotzdem
aufrecht,
da
sie in
Wahrheit
gar
nichts über das Licht voraussetzt.
An
die
Definition der
Gleichzeitigkeit
ist
nur
die
eine
Forderung
zu
stellen,
daß
sie in
jedem
realen Falle
eine
empirische
Ent-
scheidung
an
die
Hand
gibt
über das Zutreffen oder Nicht-
zutreffen des
zu
definierenden
Begriffs.
Daß meine Definition
dies leistet,
ist unbestreitbar.
Daß
das Licht
zum
Durchlaufen
des
Weges
A
--
M und
zum
Durchlaufen der Strecke
B
--
M
dieselbe Zeit
brauche,
ist
in Wahrheit keine Voraussetzung
oder Hypothese über
die
physikalische
Natur
des
Lichtes,
sondern
eine
Festsetzung,
die ich
nach freiem Ermessen
treffen
kann,
um zu
einer Definition der
Gleichzeitigkeit
zu
gelangen."
Previous Page Next Page