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48. “Private Expert Opinion for Telefunken
on the Patents of Meissner and Kühn”
[after 11 November
1920][1]
Privat-Gutachten für Telefunken über die Patente von Meissner und Kühn.[2]
1.
Nichtigk[eit].[3]
2 “ Kühn
3
Zwangslizenz.[4]
Meissnerpatent
Pionierpatent?[5]
weil zum ersten Mal Anw[endung]. der Gitter-Elektronenröhre zur Schwingungs-
erzeug[ung]. Der Gedanke der Benutz. d[er] ventilartig wirkenden Anordnungen
unter Verwend[ung] elektrischer Entladungsvorgänge war zwar
vorgeäussert.[6]
Aber erst durch das Meissnerpatent wurde durch Heranzi[ehung] der Gitter Vaku-
um R[öhre]. die einzige bisher gefundene praktisch brauchbare Lösung gefunden
hat, [für] Schwgngserz. Senden & Empfang durch Sch[wingungs]erzgungsmetho-
de.
áBedeutet das Kuhnpatent eine Erfindung?ñ
Worin unterscheidet sich d. Gegenst d. Kuhnpatentes vom Gegenst. des Meissnerp.
Beim Gegenst. d. K. Patentes fehlen besondere Organe zur Kopplung des
Anodenkreises mit dem Gitterkreis. Jene für das Funkti. der Anlag[e] als Schwin-
gun[gs]erzeugern unbedingt notwendige Kopplung wird durch die Kapazität
zwischen Anode und Gitter
gebildet.[7]
Dies ist das einzig Neues gegenüber
Meissner einerseits [und] Telef
304283.[8]
Ab[er] dies ist auch nicht neu ....... Wenn
irgend etwas Neues gef. werd. soll, so ist es die Verw. z. Senden. Schwingenerz. all-
gemein nicht nur für Empfang
Ich komme daher zu dem Ergebnis, dass in dem K’ patent überhaupt keine neue
Erfindung geoffenbart ist.
3) áWenn im Falle der Aufrechterh. des Pat Kühn ein öffentliches
Interesseñ[9]
Kommen dem Gegenst des Kühnpatentes wesentliche technische Vorteile zu ge-
genüber dem Vorbekannten?
áAichbarkeit. Einstellung. III des Sch[o]ll Telefunkenpaten Bei
Scholl[10]
als
wichtigster Vorteil angegeben Hat nicht zu thun.ñ
Es wir[d] betr. d. b. Gegen[stand] d Kühnpat. folgende Vorteile geg[enüber]. dem
Vorbek. besitzen.
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