34 DOCUMENT 15 JUNE 1914
3)
Von den stellvertretenden Vorsitzenden soll
der
eine seinen Wohnsitz in
Großberlin,
der
andere außerhalb
von
Großberlin haben. Von den Beisitzern soll
die eine Hälfte in
Groß-Berlin,
die andere außerhalb
von
Groß-Berlin
ansässig
sein.
4)
Die
Vorstandssitzungen
finden in Berlin
statt.
Sie werden
zugeben,
daß
man
diese
Bestimmungen
kaum
gleiche
Pflicht und
gleiche
Rechte
für
alle deutschen
Physiker
wird
nennen können,
namentlich
wenn
man
sich die
praktischen
Folgerungen
genauer
überle[gt]
Was
Punkt
1) anlangt, so
scheint
mir
da eine
Fassung möglich,
die all[en] Wün-
schen
gerecht wird,
wenn
man,
wie das auch
sonst
üblich
ist,
zwischen
den Beiträ-
ge[n]
für die
Gesammtgesellschaft
und
solchen für die
einzelnen
Sektionen
unter-
scheidet.
Der
erstere
muß natürlich
für
alle der
gleiche
sein.
Jeder
Gauverband,
also auch
der
Berliner,
bestimmt
für
si[ch]
einen besonderen
Zuschlag, um
seine
eigenen
Kosten
zu
decken.
Punkt
2)
und
4)
muß ich
vom
Standpunkte gleichen
Rechts
für
alle als schlech-
terdings
unannehmbar
bezeichnen.
Wahlen
kann
man nur
nach
vorheriger
Besprechung
mit den andern Wählern
vornehmen
und
man
kann
unmöglich verlangen,
daß die außerhalb Berlins woh-
nenden
Physiker
der
Wahlen
wegen
nach Berlin
reisen. Tun sie
das
nicht, so ver-
zichten sie
auf
die
Mitwirkung,
da eine schriftliche Wahl
zur Voraussetzung
hätte,
daß sie sich
erst
durch eine umständliche
Correspondenz
mit
den andern
Physikern
in
Verbindung
setzten. Punkt
2)
würde also
zur
Folge
haben,
daß die Wahlen
prak-
tisch
nur von
den Berliner
Physikern vorgenommen
würden.
Für Punkt
4)
gilt
dasselbe. Die
Vorstandsmitglieder
und besonders auch der
Vor-
sitzende
können nicht
immer die
vielleicht
sehr weite Reise
nach
Berlin
antreten,
namentlich
wenn
diese,
wie
beabsichtigt,
Ende
April,
also ins Semester fällt. Es
würde also auch
hier
praktisch
wieder der
Berliner stellv. Vorsitzende die
Leitung
haben.
Wie bei anderen
Wanderversammlungen
müßten die
Sitzungen
und die Wahlen
mit der
jährlichen Tagung
der Gesellschaft zusammenfallen
und
die wirklich akti-
ven
Mitglieder,
welche
zur
Sitzung
kommen, hätten die
Wahlen
vorzunehmen.[2]
Punkt
3)
halte ich für
weniger wichtig, jedoch
auch
für die
Unterscheidung
zwi-
schen Berlinern
und
Nichtberlinern
für nicht
erfreulich.
Wenn die
Berliner
Physiker,
die
jetzt
über
die Statuten entscheiden
wollen,
auf
alle Vorrechte Berlins
völlig
verzichten
können,
indem sie die 4
von
mir
erwähnten
Punkte
aufgeben,
dann wird einer
Vereinigung
der deutschen
Physiker
in
einer
großen
Gesellschaft
nichts im
Wege
stehen.
Ich bin
aber weit
davon
entfernt,
das
zu verlangen
oder
zu
erwarten. Ich habe in
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