DOCUMENT 505 APRIL 1918 719
1)
Ich habe
meine
jährliche Leistung
auf
8000
fr
angesetzt.[3]
Dies ist
gewiss
reich-
lich. Ich kann nicht weiter
gehen,
ohne furchten
zu
müssen,
dass ich selbst in
Schwierigkeiten
komme.
2)
Die
Hinterlegung
des Geldes wird
jetzt
nicht
in
der
Schweiz
möglich
sein. Ich
habe
ja
schon
Schwierigkeiten,
die
regelmässigen Sendungen
für
Euern Unter-
halt hinüber
zu
bekommen. Die Summe kann aber
ebensogut
gesichert werden,
wenn
sie
hier
hinterlegt
wird,
mit den
nötigen
Cautelen.
Übrigens
werde ich
schauen,
die
Angelegenheit
beim
Ministerium
bald
zur Erledigung zu
bringen.
Wenn Du die Pension
erhieltest,
wäre dies die beste
Lösung.[4]
3)
Es wäre
mir
aus
leicht
zu
erratenden Gründen
recht,
wenn
der
allfällige
Nobel-
preis
in Deinen
Besitz käme. Wir könnten
es
dann
so
einrichten,
dass sich in die-
sem
Falle Dein Einkommen
auf
9000
fr.
erhöhen würde.
4)
Du wirst doch nicht
verlangen
wollen,
dass ich
(in Friedenszeiten)
immer in die
Schweiz kommen
muss,
um
die Kinder
zu
sehen. Eine solche
Zumutung
wird
kein
gerechter
Mensch
billigen,
der die Verhältnisse kennt.
Bestehst Du
darauf,
dass der Prozess in der Schweiz
geführt
wird?
Mir
scheint,
dass
es
hier
rascher
ginge; wenn
Ihr
glaubt,
dass
es
in der Schweiz auch
glatt geht,
bin ich
zufrieden,
wenn es
dort
gemacht
wird.
Die
Bedenken,
die
ich
dagegen
äus-
serte,[5]
scheinen
unbegründet gewesen zu
sein.
Ich bin
neugierig, was
länger
dauern
wird,
der
Weltkrieg
oder
unsere Scheidung.
Beides
begann
wesentlich
gleichzeitig.[6]
Da ist diese
unsere
Angelegenheit
immer
noch die schönere.
Freundliche Grüsse
an
Dich und Küsse
an
die Buben
von
Deinem
Albert.
P.
S.
Solange
Du
lebst,
sollen die
Kinder kein
Verfügungsrecht
über
das vorhande-
ne
Geld bekommen
(Nobelpreis),
ausser
natürlich in dem
Falle,
dass Du Dich
ver-
heiratest. Das Geld erscheint
am
besten
gesichert,
wenn es
in der Schweiz und Dein
Eigentum
ist.
ALSX.
[75
774].
[1]This
letter is dated
on
the
assumption
that it
was
written before
receipt
of
Doc. 508.
[2]The
lawyer,
Emil
Zürcher
junior,
had
not
completed drawing up
the draft
contract
in mid-March
(see
Doc.
484).
[3]See
Doc. 474.
[4]As
part
of
the divorce
settlement,
Einstein had
promised
that his wife would retain her
rights
to
the widow’s pension
(see
Doc.
449).
An official
request
to this effect is made in Doc. 502.
[5]At
his first
attempt
to
divorce Einstein-Maric two
years earlier,
Einstein had been
unsure
wheth-
er
divorce
proceedings
could take
place
in
Zurich
(see
Doc.
211).
[6]Einstein-Maric
departed
Berlin for Switzerland
one day
after
Austria-Hungary
declared
war on
Serbia
(see
Doc.
29).
Initially,
divorce
was
discussed, not
separation
(see
Doc.
26).
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