4 6 6 D O C U M E N T 3 4 4 M A R C H 1 9 2 0
344. Konrad Haenisch to Leopold Landau
[Berlin, 9 March
1920][1]
An den Geheimen Medizinalrat Univ. Professor Dr. Landau, hier
Pariser Platz 6 a.
Auf das von Ihnen in Gemeinschaft mit Herrn Professor Dr. Einstein eingereich-
te Gesuch vom 19. Februar ds. Js. 〈erkläre〉 erwidere ich ergebenst, daß ich mich
aus humanitären Gründen der Anerkennung der Notlage der zum Studium nicht zu-
gelassenen Ausländer nicht verschliessen
kann.[2]
Ich erkläre daher mein Einver-
ständnis dazu, dass die nach den näheren Angaben des Gesuchs in Aussicht
genommenen Lehrgänge als „staatlich zugelassene Lehrgänge Berliner Universi-
tätslehrer“ bezeichnet werden. Jedoch betone ich ausdrücklich, dass dieses Einver-
ständnis dem Inhalt der Eingabe entsprechend sich nur auf die zur Zeit hier weilen-
den Ausländer bezieht und nicht den Anlaß zu einer dauernden Einrichtung bieten
soll.[3]
Über den Beginn und den Besuch der Vorlesungen bitte ich mir demnächst be-
richten zu wollen.
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Unter Abschrift der Veranlassung (ohne Verzeichnis) und des Erlaßes zu 1:
An
den Herrn Rektor der Friedrich-Wilhelms-Universität hier.
Abschr. zur gef. Kenntnisnahme,
3/3
Report nach Abgang (Presse).
Der Minister p.
p.[4]
H.
ADftS in the hand of Hans Helfritz, Regierungsrat in the Prussian Ministry of Education (GyBSa, I.
HA, Rep. 76Va, Sekt 1, Tit. VII, Nr. 78, Bd. 7, f. 170–171). [75 047]. The draft includes the following
notation by Haenisch: “Mit Zusatz einverstanden! Nunmehr sofort absenden! H. 9/3.”
[1]Dated according to Haenisch’s notation. Year provided by other dates that appear in the draft.
[2]Two weeks earlier, Einstein and Landau petitioned Haenisch for approval to hold special courses
for mostly Jewish students from Eastern Europe (see Doc. 317).
[3]On the Prussian government’s policies and legislation regarding foreigners (mostly Jews from
Eastern Europe), see Vol. 7, Doc. 29, note 2. The draft includes the following note in Hans Helfritz’s
hand: “Note. The rector of the university did not express any reservations to me. As the courses are
being set up for foreigners currently residing here, there is no need to worry about the immigration of
additional ones due to this measure. Legally, there are no reservations since the state has in any case
the supervisory authority. Hz” (“Vermerk. Der Rektor der Universität äußerte mir gegenüber keinerlei
Bedenken zu haben. Da die Kurse für die zur Zeit hier wohnenden Ausländer eingerichtet werden ist
eine Zuwanderung weiterer hierdurch nicht zu besorgen. Rechtlich liegen keine Bedenken vor, zumal
dem Staate ohnehin das Aufsichtsrecht zusteht. Hz”).
[4]“Per procurationem,” Latin for an action by proxy as deputy.