DOC.
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FOUNDATION OF GENERAL RELATIVITY
285
770 A. Einstein.
A.
Prinzipielle Erwägungen
zum
Postulat der Relativität.
§
1.
Bemerkungen
zu
der speziellen Relativitätstheorie.
Der
speziellen
Relativitätstheorie
liegt folgendes
Postulat
zugrunde,
welchem auch durch die
Galilei-Newtonsche
Mechanik
Genüge geleistet
wird:
Wird ein
Koordinatensystem
K
so
gewählt,
daß
in
bezug
auf
dasselbe die
physikalischen
Ge-
setze
in
ihrer
einfachsten Form
gelten, so
gelten dieselben
Gesetze
auch in
bezug
auf
jedes
andere
Koordinatensystem
K',
das
relativ
zu
K
in
gleichförmiger
Translationsbewegung
be-
griffen
ist.
Dieses
Postulat
nennen
wir
"spezielles
Relativitäts-
prinzip".
Durch das Wort
"speziell"
soll angedeutet werden,
daß
das
Prinzip
auf
den
Fall
beschränkt ist,
daß
K'
eine
gleich-
förmige
Translationsbewegung
gegen
K
ausführt,
daß
sich
aber die
Gleichwertigkeit von
K'
und
K
nicht auf den Fall
ungleichförmiger
Bewegung von
K'
gegen
K
erstreckt.
Die
spezielle
Relativitätstheorie
weicht
also
von
der klas-
sischen Mechanik
nicht durch
das
Relativitätspostulat ab,
sondern
allein
durch das
Postulat
von
der
Konstanz
der
Vakuum-Lichtgeschwindigkeit,
aus
welchem
im
Verein
mit
dem
speziellen
Relativitätsprinzip
die
Relativität der
Gleich-
zeitigkeit
sowie
die
Lorentztransformation
und die
mit
dieser
verknüpften
Gesetze über das
Verhalten
bewegter
starrer
Körper
und Uhren in
bekannter
Weise
folgen.
Die
Modifikation,
welche die Theorie
von
Raum und
Zeit
durch
die
spezielle
Relativitätstheorie
erfahren hat,
ist
zwar
eine
tiefgehende;
aber ein
wichtiger
Punkt
blieb
unangetastet.
Auch
gemäß
der
speziellen
Relativitätstheorie
sind nämlich
die Sätze der Geometrie
unmittelbar
als die Gesetze über
die
möglichen
relativen
Lagen (ruhender)
fester
Körper
zu
deuten,
allgemeiner
die Sätze der
Kinematik
als
Sätze,
welche
das Verhalten
von
Meßkörpern
und Uhren beschreiben. Zwei
hervorgehobenen
materiellen
Punkten
eines
ruhenden
(starren)
Körpers
entspricht
hierbei
stets
eine Strecke
von ganz
be-
stimmter
Länge, unabhängig von
Ort und
Orientierung
des
Körpers
sowie
von
der Zeit; zwei
hervorgehobenen Zeiger-
stellungen
einer
relativ
zum (berechtigten) Bezugssystem
ruhen-
den Uhr
entspricht
stets
eine Zeitstrecke
von
bestimmter
Länge,
unabhängig
von
Ort und Zeit. Es wird sich bald
zeigen,
daß
die
allgemeine
Relativitätstheorie
an
dieser einfachen
physika-
lischen
Deutung von
Raum
und
Zeit
nicht festhalten
kann.
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