DOC.
42
SPECIAL
AND
GENERAL RELATIVITY
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den
Wagen
wie den
Bahndamm
als
Bezugskörper
wählen
könne
(denn
auch
dies
ist
selbstverständlich).
Unser
Prinzip
behauptet
vielmehr:
Formuliert
man
die
allgemeinen
Natur-
gesetze,
wie sie sich
aus
der
Erfahrung ergeben,
indem
man
sich
a)
des
Bahndammes
als
Bezugskörpers bedient,
b)
des
Wagens
als
Bezugskörpers
bedient,
so
lauten
diese
allgemeinen Naturgesetze
(z.
B. die
Gesetze
der Mechanik oder das
Gesetz
der
Lichtausbreitung
im
Vakuum)
genau
gleich
in
beiden Fällen.
Man
kann das auch
so aus-
drücken: Für
die
physikalische
Beschreibung
der Natur-
vorgänge
ist
keiner der
Bezugskörper K,
K'
vor
dem
anderen
ausgezeichnet.
Diese letztere
Aussage
muß
nicht
a priori
not-
wendig
zutreffen wie die
erstere;
sie
ist nicht
in
den
Begriffen
"Bewegung"
und
"Bezugskörper"
enthalten und
aus
ihnen
ableitbar,
sondern über ihre
Richtigkeit
oder
Unrichtigkeit
kann
nur
die
Erfahrung entscheiden.
Wir haben
nun
aber bisher
keineswegs
die
Gleichwertig-
keit aller
Bezugskörper
K
mit
Bezug
auf
die
Formulierung
der
Naturgesetze
behauptet.
Unser
Weg
war
vielmehr
folgender.
Wir
gingen
zunächst
von
der Annahme
aus,
daß
es
einen
Bezugskörper K
von
solchem
Bewegungszustande gebe,
daß
relativ
zu
ihm
der
Galileische
Grundsatz
gilt:
Ein sich
selbst
uberlassener,
von
allen
übrigen hinlänglich
entfernter
Massen-
punkt
bewegt
sich
gleichförmig
und
geradlinig.
Auf
K
(Galilei-
scher
Bezugskörper)
bezogen
sollten
die
Naturgesetze möglichst
einfache
sein.
Außer K sollten aber
alle
diejenigen Bezugs-
körper
K'
in diesem
Sinne
bevorzugt
und mit K für
die
Formulierung
der
Naturgesetze genau gleichwertig sein,
welche
relativ
zu
K
eine
geradlinig
gleichförmige,
rotations-
freie
Bewegung ausführen; alle diese
Bezugskörper
werden
als
Galileische
Bezugskörper angesehen.
Nur für
diese
Bezugskörper
wurde die
Gültigkeit
des
Relativitätsprinzips
angenommen,
für andere
(anders bewegte)
nicht.
In
diesem
Sinne
sprechen
wir
vom
speziellen
Relativitätsprinzip
bzw.
spezieller
Relativitätstheorie.
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