D O C . 1 1 O P I N I O N A N S C H Ü T Z V S . N A U T I S C H E 8 1
11. “Private Expert Opinion on the
Objection to Patent Application G 43359 of the
Society of Nautical Instruments on the Basis of
Patent 241637”
[16 July
1918][1]
Privatgutachten[2] zu dem Einspruch gegen die Patentanmeldung:
G 43359
der Gesellschaft für nautische Instrumente
auf Grund des Patentes 241637.[3]
Sowohl die Patentanmeldung G 43359 als auch das Patent 241637 betrifft Ein-
richtungen zur Vermeidung des Schlingerfehlers bei Kompasskreiseln. Bevor wir
auf die technisch-rechtliche Frage eingehen, wollen wir daher darlegen, worauf der
Schlingerfehler beruht.
A. Ursache des Schlingerfehlers.
In der Skizze versinnliche A die senkrecht
zum Papier stehende Achse des Kompasskrei-
sels. Der Kreiselkörper sei in einem Rahmen
gelagert, der im Punkte P frei drehbar aufge-
hängt sei. Das Lot P A—von P auf die Krei-
selachse ist dann infolge starrer Verbindung
von konstanter Länge a, kann sich aber aus
der Vertikalen herausdrehen. Der Punkt A ver-
sinnliche uns überdies den Schwerpunkt des
aus Kreiselkörper und Lagerrahmen bestehenden Systems.
Bei der Schlingerbewegung des Schiffes erfährt der Punkt P Horizontalbe-
schleunigungen im Sinne „links–rechts“ (in der Papierebene); und im Sinne „vorn–
hinten“ (senkrecht zur Papierebene); wir wollen diese Beschleunigungen bezw.
nennen. Für die Kreiselbewegung sind diese Beschleunigungen entgegengesetzt
gerichteten Trägheitskräften ( bezw. ) äquivalent, welche wir uns im
Schwerpunkt A angreifend zu denken haben. Es ist wesentlich, dass der über eine
oder mehrere Perioden der Schlingerbewegung genommene zeitliche Mittelwert
der Beschleunigungen und und somit auch der fingierten, in A angreifenden
Trägheitskräfte und verschwinden.
[p. 1]
P
A
A″
A′
a
[p. 2]
Br
Bs
Kr Ks
Br Bs
Kr Ks
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