DOC. 71 PRINCETON LECTURES 535
Dritte
Vorlesung.
Allgemeine
Relativitätstheorie.
Alle
bisherigen Überlegungen
beruhen
auf der
Voraussetzung,
daB
die
Inertialsysteme
für die
physikalische Beschreibung gleichberechtigt,
den
Bezugsräumen
von
anderen
Bewegungszuständen
für die
Formu-
lierung
der
Naturgesetze
aber
überlegen
seien.
Für
diese
Bevorzugung
bestimmter
Bewegungszustände
vor
allen
anderen
kann
gemäß unseren
bisherigen
Betrachtungen
in den wahrnehmbaren
Körpern
bzw. in dem
Begriff
der
Bewegung
eine Ursache nicht
gedacht werden;
sie muß
vielmehr als eine selbständige,
d.
h.
durch
nichts anderes
bedingte
Eigenschaft
des raumzeitlichen Kontinuums
aufgefaßt
werden.
Ins-
besondere scheint das
Trägheitsgesetz
dazu
zu
zwingen,
dem Raum-
Zeit-Kontinuum
physikalisch-objektive
Eigenschaften
zuzuschreiben.
War
es vom
Standpunkt
Newtons
konsequent,
die beiden Sätze
aus-
zusprechen: "tempus
est absolutum,
spatum
est
absolutum",
so
muß
man
auf dem
Standpunkt
der
speziellen
Relativitätstheorie
sagen:
"con-
tinuum
spatii
et
temporis
est
absolutum".
Dabei
bedeutet
"absolutum"
nicht
nur
"physikalisch-real",
sondern auch
"in
ihren
physikalischen
Eigenschaften
selbständig,
physikalisch bedingend,
aber
selbst
nicht
bedingt".
Solange
man
in dem
Trägheitsgesetz
ein letztes
Fundament
der
Physik
sieht,
ist dieser
Standpunkt
sicherlich der allein
berechtigte.
Es bestehen
aber
gegen
diese
gewohnte Auffassung
zwei
schwerwiegende
Bedenken.
Erstens
nämlich
widerstrebt
es
dem wissenschaftlichen Ver-
stande,
ein
Ding
zu
setzen
(nämlich
das zeiträumliche
Kontinuum),
was
zwar
wirkt,
auf
welches aber
nicht
gewirkt
werden kann. Dies
war
der
Grund,
der E.
Mach
zu
einem Versuche
veranlaßte,
den Raum als
wirkende Ursache
aus
dem
System
der Mechanik
zu
eliminieren. Nach
ihm
sollte ein
isolierter
Massenpunkt
sich
nicht
gegen
den
Raum,
sondern
gegen
das Mittel der übrigen Massen
der Welt
be-
schleunigungsfrei bewegen;
dadurch würde die Kausalreihe des mecha-
nischen Geschehens
zu
einer geschlossenen
im
Gegensatz
zur
Mechanik
Newtons und Galileis.
Um
diesen Gedanken
im
Rahmen
der modernen
Nahewirkungslehre
durchzuführen, mußte die
trägheitsbedingende Eigen-
schaft des raumzeitlichen Kontinuums
allerdings
als
Feldeigenschaft
des
Raumes
analog
dem
elektromagnetischen
Felde
aufgefaßt werden,
wofür die
Begriffe
der klassischen Mechanik kein Ausdrucksmittel boten.
Grund-
sktsliches.
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