D O C U M E N T 2 1 2 J U N E 1 9 2 8 3 4 5 212. To Ernst Heymann[1] [Berlin,] 4. Juni 1928 Verehrter Herr Kollege, Ich danke Ihnen bestens für Ihre Zusendung.[2] Ihre ablehnende Haltung in der Frage des Schutzes wissenschaftlicher Entdeckungen und Erfindungen kann ich verstehn. Es scheint auch, dass durch die vollkommen ablehnende Haltung Ameri- kas die Aktualität dieser Frage sehr abgenommen hat. Nach meiner persönlichen Auffassung ist die durchaus ablehnende Haltung dem Projekt gegenüber nicht völlig gerechtfertigt. Was mir vorschwebt, ist eine bescheidene Vergütung an Ge- lehrte, die Wichtiges und Originelles zur Förderung von bestimmten Wirtschafts- zweigen geleistet haben. Es würde keine Kollision mit dem Patentwesen entstehen, sondern auf die Entscheidung einer gewissen internationalen schiedsrichterlichen Instanz hin, hätten die beteiligten Unternehmer eine im Verhältnis zu den in Be- tracht kommenden wirtschaftlichen Werten verschwindend kleine Quote an die betreffenden Gelehrten zu entrichten. Es könnten auf diese Weise wirklich grosse Ungerechtigkeiten vermieden werden, ohne dass die Wirtschaft eine irgendwie er- hebliche Einbusse erlitte. Auch würde eine solche Institution zur Folge haben, dass wissen[schaftl]ich arbeitende Menschen weniger als bisher sich genötigt sehn, einen erheblichen Teil ihrer Zeit und Kraft auf die wirtschaftliche Verwertung der Ergebnisse ihrer Arbeit zu verwenden.— Es grüsst Sie freundlichst Ihr TLC. [46 685]. Addressed “Herrn Prof. [D]r. E. Heymann Preuss. Akademie d. Wissenschaften NW.7.” [1] Heymann (1870–1946) was Professor of Law at the University of Berlin and one of the Secre- taries of the Prussian Academy. [2] See Abs. 577.
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